Historischer Rundwanderweg A2 (Böllberg)

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Wegzeichen Rundwanderweg A2

Rundwanderweg A2
Wetter (Ruhr)
Elbschetal, Bommerholz und Wengern

Karte Rundwanderweg A2
Höhenprofil Rundwanderweg A2
Weglänge ca. 5,0 km
(4,0 km für die eigentliche Runde, 2 x 500m für den Zugangsweg vom Wanderparkplatz)
Steigung 126 Höhenmeter
Steigungsquotient 25,2 Höhenmeter pro km
Interessante Punkte Blick in die Landschaft
KMZ-Datei Datei:Historischer Rundwanderweg A2 (Böllberg).kmz
ÖPNV ÖPNV Haltepunkte
Empfohlener Ausgangspunkt:
Bushaltestelle Wetter (Ruhr)—Sackern
AnreiseAbreise
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Buslinie 593 und 593/1
N 51° 22' 29.4", O 7° 19' 47.4"
Bushaltestelle Wetter (Ruhr)—Albringhausen Dorfschänke
AnreiseAbreise
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Buslinie 593 und 593/1
N 51° 22' 20.0", O 7° 19' 00.4"
Bushaltestelle Wetter (Ruhr)—Albringhausen Am Overbeck
AnreiseAbreise
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Buslinie 593 und 593/1
N 51° 22' 05.3", O 7° 18' 39.6"
Bushaltestelle Wetter (Ruhr)—Hilligloh
AnreiseAbreise
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Buslinie 593 und 593/1
N 51° 21' 55.5", O 7° 18' 22.5"
Bushaltestelle Wetter (Ruhr)—Am Hax
AnreiseAbreise
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Buslinie 584, 593 und 593/1
N 51° 21' 42.3", O 7° 18' 25.6"
Parkplatz PKW Abstellmöglichkeiten
Ausgangspunkt:
Wanderparkplatz Wanderparkplatz am Sportplatz Böllberg
N 51° 22' 53.8", O 7° 19' 35.4"
Parkplatz Parkplatz am Wirtshaus Albringhausen
N 51° 22' 23.4", O 7° 18' 32.8"
Restaurant Gastronomie Café

Gaststätte Restaurant Landhaus zum alten Bahnhof Albringhausen

Am Overbeck 38 • 58300 Wetter (Ruhr)
N 51° 22' 22.3", O 7° 18' 34.6"
Gaststätte Restaurant Kastanie am Hax
Albringhauser Straße 291 • 58300 Wetter (Ruhr)
N 51° 21' 42.2", O 7° 18' 27.6"
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Bis in die 1980er Jahre hinein waren ausgehend vom Wanderparkplatz "Sportplatz im Böllberg" vier Rundwanderwege markiert, die im Bereich von Albringhausen und Esborn verliefen. Diese Wege sind irgendwann aufgegeben worden und die Markierungen wurden geschwärzt oder sind mittlerweile stark verblasst. Auf mehreren Übersichtstafeln sind sie aber noch eingezeichnet, so daß ich sie der Vollständigkeit halber auch beschreiben will.

Wegbeschreibung

Ausgangspunkt für diesen historischen Rundwanderweg war der Wanderparkplatz "Sportplatz im Böllberg". Der Weg wandte sich vom Sportplatz ab und bog nach rechts in die Straße Am Böllberg ab. Auf der Straße ging es bis zur Einmündung der Karl-Schwerter-Straße und führte auf dieser Wohnstraße mit Blick in die Landschaft weiter zur Albringhauser Straße, die kurz vor dem Dorf Albringhausen erreicht wird. Auf dieser ging es durch den Ort bis zum alten Schulhaus und bog dort nach links ab, führte über Felder hinauf zur Wacholderstraße und weiter an der Jugendherberge vorbei zur Albringhauser Straße bei der Hofschaft Sackern.

Der Weg zwischen Albringhausen und der Wacholderstraße bei der Hofschaft Am Schleyer ist von den Eigentümern gesperrt worden. Eine Umleitung ist nicht ausgeschildert. Um dieser Sperre zu umgehen, folgt man am besten in Albringhausen mehrere Kilometer der Albringhauser Straße bis zur Einmündung der Wacholderstraße, dann auf dieser bis zur Hofschaft Am Schleyer.

An der ehemaligen Jugendherberge vorbei ging es weiter bis Sackern an der Albringhauser Straße. Dort beginnt die Straße Am Böllberg, über die es wieder zurück zum Ausgangspunkt ging, wobei auch ein Teil des Hinwegs als Rückweg diente.

Wegzustand und Begehbarkeit

Der Weg führte fast ausschließlich über kleine Asphaltsträßchen. Die Wegzeichen wurden größtenteils übermalt. Auch wenn man sie oft noch erahnen kann, so fehlen sie an wichtigen Abzweigen. Ich empfehle bei Erwanderung (m)eine Karte mitzuführen oder sich die Strecke zuvor einzuprägen.

Hinweis zu historischen Wanderwegen

Dieser Wanderweg wurde aufgegeben und ist aus den offiziellen Wanderweglisten ausgetragen. Die Beschreibung an dieser Stelle erfolgt alleine aus lokalhistorischen Gründen zwecks Dokumentation des einst bestehenden Wanderwegenetzes. Eine Begehbarkeit in Gänze oder in Teilen kann nicht garantiert werden und erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Obgleich die Wegzeichen nicht mehr aufgefrischt werden, können noch alte Markierungen in der freien Landschaft vereinzelt vorhanden sein. Meistens sind sie aber bereits bis zur Unkenntlichkeit verwittert und auch nicht mehr vollständig durchgängig vorhanden. Daher ist eine Begehung ohne Karte und/oder Kenntnis des Streckenverlaufs oft nicht ohne weiteres möglich. Auch ist es schwer die letzte Streckenführung von noch älteren Varianten zu unterscheiden. In der Regel ist der Weg aber in antiquarischen Wanderkarten eingezeichnet.

Es ist möglich, dass heute Teile des Weges von Durchgangsverboten betroffen sind, Hindernisse und Wegsperren Abschnitte unpassierbar machen oder die Natur einzelne Wegstücke (aus Naturschutzgründen auch oft gewolltermaßen) zurückerobert hat. Teilweise kann diese Wegführung durch den Straßen-, Gewerbe- oder Siedlungsbau überbaut oder aus naturschutzlichen oder qualitativen Gründen aufgelassen worden sein. Bitte beachten Sie bei einer Begehung die privat- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen und respektieren Sie bitte den privaten Raum.

 
Hinweis zu unterbrochenen Wanderwegen

Dieser Wanderweg ist an einer Stelle mit einem Durchgangsverbot versehen. Eine Umleitung ist nicht unbedingt ausgewiesen.


Grundsätzlich ist das unentgeltliche Betreten (nicht Befahren oder Reiten) der freien Landschaft zum Zweck der Erholung jedem Bürger gesetzlich gestattet. Zur freien Landschaft zählen: Wälder (auch abseits der Wege), Wald- und Wirtschaftswege, Wiesen, Agrarflächen außerhalb der Nutzzeit, nicht aber Schonungen, Acker- und Weideflächen zwischen Saat und Ernte bzw. während der Beweidung, umfriedete Parks, Gärten oder Schutzgebiete. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die ungehinderte Nutzung der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung. Die Eigentümer haben das Betreten zu dulden. Eine Verweigerung oder eigenmächtige Sperrung kann mit einem Bussgeld geahndet werden.

Ein Gehverbot ist nur dann gültig, wenn der Weg durch einen privaten inneren Hof- oder Gartenbereich führt (dies ist schließlich keine freie Landschaft) oder eine offizielle Sperrgenehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde vorliegt. Eine offizielle Wegsperrung in der freien Landschaft muss zur Gültigkeit mittels eines amtlichen Hinweisschilds, unterzeichnet von der Unteren Landschaftsbehörde, öffentlich vor Ort angezeigt sein. Eine private Beschilderung ist für ein gültiges Durchgangsverbot nicht ausreichend. Bitte beachten Sie die naturschutzrechtlichen Regeln und respektieren Sie den privaten Raum.

 

Wegverlauf

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